AGB – Hallenstadion Zürich

AGB

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AGB 03/2021 -
Öffentliche Veranstaltungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benützung des Hallenstadions für Publikumsanlässe wie Konzerte, Shows, Sportveranstaltungen, etc.

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AGB 05/2018 - Corporate Events

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benützung des Hallenstadions für grosse Corporate Events wie Generalversammlungen, Kongresse, Foren, etc.

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AGB «B» Dezember 2019

Allgemeine Geschäftsbedingungen «B» für Veranstaltungen im Conference Center Hallenstadion Zürich.

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AGB 01/2016 - VIP Bereich

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Gastronomie

Frontline

Starten Sie den Abend in ungezwungener Atmosphäre und geniessen Sie ein leckeres und frisch zubereitetes Gericht, abgestimmt auf den Anlass.

Das Restaurant Frontline befindet sich auf der Ebene +1 des Conference Centers. Vom à la Carte bis hin zum exklusiven Gala-Dinner an runden Tischen, hier ist alles möglich.

Die Öffnung des Restaurants ist abhängig vom jeweiligen Anlass.

 

Topline

Das Restaurant Topline befindet sich auf der Ebene +2 des Conference Centers und ist für unsere Logenmieter reserviert. Die ideale Umgebung, um vor dem Anlass ein erlesenes Gourmet-Menu zu geniessen. Bei erlesenen Events werden im Restaurant Topline zudem Event Menu Packages angeboten.

Restaurant Sound & Restaurant Vision

Die Themenrestaurants Sound und Vision auf der Ebene +1 im Westen und Osten der Arena bieten Platz für je 100 Gäste.

Hier geniessen Gruppen ab 50 Personen erlesene Speisen in einer entspannten Atmosphäre.

Akzeptierte Zahlungsmittel in den Restaurants:

Bargeld: CHF
Cashfree: icon icon icon icon icon

Galerie

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